Folge der neuen DSGVO: Nutzung von CompiWare erst ab 16 Jahre möglich!

Guten Abend Gast. Schön, dass Du hereinschaust! Einen angenehmen Aufenthalt wünscht das CompiWare-Team.

Sie zieht große Kreise die neue Datenschutz-Grundverordnung. Ab dem 25.05.2018 tritt sie nun nach 2 Jahren tatsächlich in Kraft und muss durchgesetzt werden. Dies hat nicht nur Folgen für große Firmen. Nein auch kleine Firmen, Privatleute und Foren- oder Webseitenbetreiber stehen in der Pflicht, ihre Angebote diesbezüglich anzupassen.


Natürlich macht diese DSGVO auch vor CompiWare nicht halt und so müssen auch wir Einiges anpassen, erklären oder sogar verbieten. Aus diesem Grund ist eine Nutzung von CompiWare ab dem 25.05.2018 erst gestattet, wenn das 16. Lebensjahr erreicht- oder die Einverständniserklärung mindestens eines Erziehungsberechtigten vorliegt!


Jeder, der sich dann hier bei CompiWare registrieren möchte, kann die Nutzungsbedingungen erst akzeptieren, wenn der folgende Passus per Checkbox bestätigt wurde:


Mit Setzen des Häkchens im nebenstehenden Kontrollkästchen erkläre ich, das 16. Lebensjahr erreicht- oder die Einverständniserklärung meines/meiner Erziehungsberechtigten vorgelegt zu haben. Mir ist bewusst, dass eine Falschangabe zum dauerhaften Ausschluss aus der Community führen kann.


Diese Änderung wirkt sich leider auch auf alle bereits registrierten Benutzer aus. Hier wird eine erneute Bestätigung unserer Nutzungsbedingungen verlangt.


Es steht jedem Benutzer frei, unsere neuen Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Werden diese abgelehnt, ist eine weitere Nutzung von CompiWare nicht möglich.


Vielen Dank für euer Verständnis! :thumbup:

Antworten 15

  • Sorry, bin in dem Thema nicht so drin aber auf welcher Grundlage basiert diese Entscheidung? Hast du irgendeine spezifische Klausel, die man da zu Rat ziehen kann und die das verursacht?

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  • Sorry, bin in dem Thema nicht so drin aber auf welcher Grundlage basiert diese Entscheidung? Hast du irgendeine spezifische Klausel, die man da zu Rat ziehen kann und die das verursacht?

    Hier ist es gut erklärt:

    Anforderungen an die Einwilligung von Kindern nach der DSGVO


    :)

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  • DSGVO als Hörbuch, bin fast so weit mir das zu kaufen.

    DSGVO - Hörbuch

    Finde das mit den 47€ aber schon recht happig, wenn man dann aber liest das da Updates kommen sollen...


    Schaut interessant aus, weis aber nicht wie Seriös das ganze ist, finde leider auch nichts großartiges dazu.

  • DSGVO als Hörbuch, bin fast so weit mir das zu kaufen.

    DSGVO - Hörbuch

    Finde das mit den 47€ aber schon recht happig, wenn man dann aber liest das da Updates kommen sollen...


    Schaut interessant aus, weis aber nicht wie Seriös das ganze ist, finde leider auch nichts großartiges dazu.

    Ich glaube auf so ein Hörbuch würde ich einschlafen :sleeping:.


    Hier zum Lesen ^^ Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) als übersichtliche Website

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  • Danke Foxly für die Links. :)


    Ich selbst bin kein Anwalt und habe all die Paragraphen nicht im Kopf. Wie viele andere Forenbetreiber versuche ich nur, der neuen DSGVO halbwegs gerecht zu werden. Deshalb bin ich der Meinung, lieber etwas mehr umzusetzen, als zu wenig. Es spricht ja auch nichts dagegen, bestimmte Dinge nach einiger Zeit wieder etwas abzuschwächen, sollten diese sich doch als nicht zutreffend für z.B. Forenbetreiber herausstellen. ;)

  • Gerade einen Interessanten Artikel gefunden, der für uns als Private besonders Gut ist.


    DSGVO: Was Facebook-User beachten müssen und was Unsinn ist – GIGA

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  • Meiner Meinung nach die beiden wichtigsten Absätze für die, die nicht alles lesen wollen:

    Zitat

    Es ist nicht so, dass aufgrund der DSGVO nun alle miesen Abmahnanwälte in den Startblöcken stehen und sich bereichern können. In der DSGVO selbst ist geregelt, dass nur die staatlichen Aufsichtsbehörden, Verbraucherschützer und Betroffene selbst gegen Verstöße vorgehen können.


    Und hier ist eben auch ganz wichtig, da ja immer von horrenden Strafen gesprochen wird, dass diese sich auf Unternehmen beziehen, nicht auf Privatpersonen. Das gilt auch für die Regeln der DSGVO für Webseiten-Betreiber.

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  • Das kann ganz gut sein Pesti. Es ist gerade viel Panikmache in Umlauf und niemand weiß, was eigentlich nun richtig oder falsch ist. Aber lieber jetzt etwas mehr umsetzen und später wieder zurücknehmen, als sich zurücklehnen, nichts tun und dann jammern, wenn eine Abmahnung ins Haus flatter. ;)

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  • Neue Nutzungsbestimmungen aktiviert. Bis auf die Altersabfrage hat sich nichts geändert. :)

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  • vergiss meine rück-mail, Dennis, ich war ein dämlack, es passt alles

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