Gewährleistung oder doch Herstellergarantie? Was sind die Unterschiede.

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  • Möchte auf dieses Thema mal näher eingehen, denn oft wird die Herstellergarantie mit der Gewährleistung miteinander verwechselt und manche Leute gehen von der Gewährleistung auch von einer Garantieleistung aus.

    Das hatte ich in einem Thema bereits angesprochen, aber es soll dort nicht ins OT gehen, daher dieses Thema dazu.

    Letztens gab es ein User der Kaufte sich ein Asus Monitor als B-Ware über Amazon und 1 1/2 Jahre später ging der Monitor defekt.

    Die Gewährleistung sagt... Beweislast, also er muss beweise das dieser Defekt bereits bestand als er den Monitor geliefert bekommen hat. Das wird er nicht können und wenn kostet solch ein Gutachten mehr als der Monitor selbst. In den meisten Fällen handelt es sich ehe um ein Defekt was im Nachhinein zu traf, sonst hätte er den Monitor nicht 1 1/2 Jahre nutzen können.

    Die Herstellergarantie Asus sagt... Garantie erlischt wenn jemand das Produkt gebraucht kauft.

    Daher wird er zwar eine Herstellergarantie von 3 Jahren haben, die er aber dennoch nicht nutzen kann.

    Hier kann er nur auf Kulanz bezüglich Asus oder Amazon hoffen, ansonsten geht er leer aus.


    Habe mir vor ein paar Jahren selbst ein Dell Monitor als B-Ware gekauft.

    Neupreis lag bei 1199 Euro und ich habe nur 930 Euro bezahlt. Die Gewährleistung beträgt über Alternate volle 24 Monate, obwohl es normalerweise 12 Monate für Gebrauchte Ware sind. Mit der Gewährleistung hätte ich aber dennoch nichts anfangen können.

    In meinem Fall ist aber Dell egal ob neu oder gebraucht gekauft wird, denn Dell interessiert nur eine Servic-Nr auf der Rückseite eines Etikettes.

    Mein Monitor wurde dann direkt über Dell innerhalb 24 Stunden vor Ort gegen Neuware ausgetauscht. Zuvor bekam ich sogar den Monitor geliefert und im selbem Karton musste ich mein defekten Monitor verpacken der dann ein Tag später von UPS abgeholt wurde. Dell ist daher von sich auch in Vorleistung gegangen ohne zuvor mein defekten Monitor zur Durchsicht da zu haben.

    Gruß Gero


    Dieses Thema hat aber nichts mit Spocki was zu tun, da wir uns im anderem Thema missverstanden haben und beide das selbe gemeint haben. :)

    Einmal editiert, zuletzt von IICARUS (15. September 2020 um 11:22) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von IICARUS mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Reden wir erst mal über Neuware und das diese im Handel/Geschäft gekauft wird.

    Da gibt es 3 verschiedene Arten von Garantie.

    1. Die gesetzliche Gewährleistung. Heißt 6 Monate geht man davon aus, das das Produkt schon beim Kauf defekt war. Weiter 18 Monate wird die Beweiskraft umgedreht. Man muss also Nachweisen, das der Fehler/Defekt schon beim Kauf vorhanden war.

    2. Herstellergarantie. Da kann der Hersteller Garantie mit Bedienungen weit über der Gesetzlichen geben und diese auch an bestimmte Bedingungen knüpfen Als Beispiel sei hier mal SSD's genannt, welche oft 5 Jahre Garantie haben. Oder beim Auto. Da hast Du dann 5 Jahre Garantie, aber nur für eine bestimmte Anzahl von Kilometern und der regelmäßigen Wartung in einem Fachbetrieb.

    3. Garantien des Verkäufers/Händlers Auch diese können weit über die der Gesetzlichen hinausgehen. Kaufland z.B. gibt 3 Jahre Vollgarantie.

    Ansprechpartner ist immer der Verkäufer/Händler der Ware. Er kann nie von Dir verlangen, sich mit dem Hersteller selbst in Verbindung zu setzen. Der Händler braucht auch die Herstellergarantie nicht an den Käufer weitergeben. Auch wenn der Hersteller 5 Jahre Vollgarantie gibt, kann Dir der Verkäufer/Händler nur die Gesetzliche geben. Dann muss man sich wieder an den Hersteller wenden.

    Das habe ich früher oft bei festplatten gehabt. Besonders schlimm war das beim PC-Spezialist. Da sollte ich bei einer kaputten, 7 Monate alten Festplatte sogar die Transportkosten sofort bezahlen.

    Und dann noch das Drama mit Umtausch oder Reparaturversuche. Und wie viele davon. Und was ist ein Reparaturversuch. Auch davon kann ich ein Lied von MM und ASUS singen.

    Ist also ein Thema, wo sich ganze Juristengenerationen aufreiben können.

  • Direkt über dem Hersteller kann nicht immer abwickeln, bevorzugen tue ich aber der Hersteller sofern möglich.

    Stimmt. Aber warum soll ich das im Normalfall machen? Dem Händler vor Ort auf den Tisch legen und soll sich Er kümmern.

    Außer es lohnt sich.

  • Hätte ich mein Monitor über Alternate abwickeln lassen hätte es zum einem mehr als 2 Tage gedauert und Alternate hätte mir als B-Ware nur mein Kaufbetrag zurück erstattet und kein Neugerät. Hatte ich auch mit einer SSD als B-Ware, hier bekam ich den Kaufpreis zurück.

    Über dem Händler habe ich auch meine letzte defekte Grafikkarte abwickeln lassen, da MSI nicht mit Kunden abwickelt und nach einem Jahr habe ich von 970 Euro nur 670 Euro zurück bekommen. Hersteller sind meiner Erfahrung nach kulanter und hier hätte es ggf. sogar eine neue Grafikkarte zurück geben können. Genau so kann dich ein Händler auch mit einem Zeitwert abspeisen.

    So hat es auch mal für eine MSI GTX 770 was mich 360 Euro gekostet hat in der Händler nur eine GTX 960 gegeben, was dem Zeitwert was sie berechnet hatten entsprach.

    Einmal editiert, zuletzt von IICARUS (15. September 2020 um 21:28)

  • Über dem Händler habe ich auch meine letzte defekte Grafikkarte abwickeln lassen, da MSI nicht mit Kunden abwickelt und nach einem Jahr habe ich von 970 Euro nur 670 Euro zurück bekommen. Hersteller sind meiner Erfahrung nach kulanter und hier hätte es ggf. sogar eine neue Grafikkarte zurück geben können. Genau so kann dich ein Händler auch mit einem Zeitwert abspeisen.

    So hat es auch mal für eine MSI GTX 770 was mich 360 Euro gekostet hat in der Händler nur eine GTX 960 gegeben, was dem Zeitwert was sie berechnet hatten entsprach.

    Grundsätzlich müssten Händler in dem Fall nur gleichwertigen Ersatz anbieten, daher ist Zeitwertberechnung und, wie in deinem Fall die 960, rein rechtlich ausreichend.

    In Punkte Kundenerfahrung natürlich desaströs, da so etwas immer Nährboden für die Disruptoren von Branchen bietet.

  • Grundsätzlich müssten Händler in dem Fall nur gleichwertigen Ersatz anbieten, daher ist Zeitwertberechnung und, wie in deinem Fall die 960, rein rechtlich ausreichend.

    Richtig, aber mein Beitrag bezog sich darauf das ein Hersteller in so einem Fall ggf. kulanter ist und ich bekomme die Garantieabwicklung zwischen Händler und Hersteller nicht mit, in diesem Sinn kann mich der Händler da ich keine Einsicht dazu habe mit allem was er möchte abspeisen. ;)


    Ganz davon abgesehen verstehe ich als Gleichwertig ein Produkt zu bekommen was Technisch und Preislich bei dem liegt was ich ursprünglich gekauft habe und nicht bezogen auf den Zeitwert. Daher gab es da auch schon fälle wo ein Händler sogar den kompletten Kaufpreis zurück bezahlt hat. Aber auf ein Rechtsstreit habe ich normalerweise keine Lust.

    Einmal editiert, zuletzt von IICARUS (15. September 2020 um 23:08) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von IICARUS mit diesem Beitrag zusammengefügt.