Für eine .eu-Domain muss man in Europa zu Hause sein. Nach dem Brexit verlieren hunderttausende Briten somit das Anrecht auf ihre länderspezifische Top-Level-Domain.
Jetzt wird mit der Freigabe von 48.000 .eu-Domains aus britischem Besitz der Prozess abgeschlossen.
EURid informiert in der ausführlichen Meldung auch über klassische Ausnahmefälle, die eine Registrierung trotz klarem Bezug zu UK weiter möglich machen.
So sind Bürger der Europäischen Union, die ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich haben, weiterhin berechtigt, einen .eu Domänennamen zu besitzen.
Dasselbe Prinzip gilt auch andersherum für Bürger des Vereinigten Königreichs, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.
Na serwas... Wos es net ois gibt...
Quelle: Winfuture