Millionenstrafe gegen Steam-Betreiber rechtmäßig

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  • Im Streit um eine Millionenstrafe hat der Betreiber der Gaming-Plattform Steam eine Niederlage vor dem EU-Gericht erlitten.

    Die Richter wiesen eine Klage des Unternehmens Valve am Mittwoch in Luxemburg ab und bestätigten,dass Valve und die

    Spieleverleger Bandai,Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben.


    Millionenstrafe gegen Steam-Betreiber rechtmäßig
    Im Streit um eine Millionenstrafe hat der Betreiber der Gaming-Plattform Steam eine Niederlage vor dem EU-Gericht erlitten. Die Richter wiesen eine ...
    www.krone.at
  • Interessantes, aber erwartbares Urteil, bin gespannt, ob sich das auch auf die willkürliche Steam-Zensur-Politik auswirkt. :face_with_monocle:

    Ich befürchte, nicht. :pleading_face:

  • Ich frage mich, ob das auch für in Deutschland indizierte Spiele gilt. Die werden ja ebenfalls geblockt bzw. sind mit deutscher IP nicht im Store zu finden. Der Unterschied ist natürlich, dass man sie trotzdem durch den Kauf bei einem Drittanbieter aktivieren kann.

  • Ich frage mich, ob das auch für in Deutschland indizierte Spiele gilt. Die werden ja ebenfalls geblockt bzw. sind mit deutscher IP nicht im Store zu finden. Der Unterschied ist natürlich, dass man sie trotzdem durch den Kauf bei einem Drittanbieter aktivieren kann.

    Das schrub ich ja vorher. :) Wäre echt geil, wenn dass positive Auswirkung hätte, das Urteil. :relieved_face:

  • Valve wird in dem Fall argumentieren, dass man sich an die lokalen Gesetze halten muss (in unserem Fall Verkaufsverbot an unter 18-Jährige) und die Spiele ja trotzdem aktiviert werden können.

  • Interessantes, aber erwartbares Urteil, bin gespannt, ob sich das auch auf die willkürliche Steam-Zensur-Politik auswirkt. :face_with_monocle:

    Ich befürchte, nicht. :pleading_face:

    Nie im Leben.

    Seit deren Steam-Deck-Erfolg brauch man sich da leider gar nichts mehr von Valve zu erwarten. Und solche Strafen zahlen die aus der Portokasse - Gaben wird dafür nicht mal ein müdes Lächeln übrig haben.

  • Zitat

    Es ging dem Gericht zufolge also nicht um den Schutz des Urheberrechts, sondern um die zu erzielenden Gewinnmargen.

    Hier wird differenziert, aber wehe es geht um die Warez-Szene. Dann sind Urheberrecht und Gewinnmarge miteinander verheiratet!!! :woozy_face:

    Einmal editiert, zuletzt von r-o-t-z-i (27. September 2023 um 21:52)

  • Valve wird in dem Fall argumentieren, dass man sich an die lokalen Gesetze halten muss (in unserem Fall Verkaufsverbot an unter 18-Jährige) und die Spiele ja trotzdem aktiviert werden können.

    Valve KANN sich an die dt. Gesetze halten UND Spiele ab 18 verkaufen. :face_with_monocle: Sie wollen's nur nicht, die Schweine. :( :pig_face:

  • Man kann doch problemlos Spiele ab 18 Jahren auf Steam kaufen. Siehe Cyberpunk 2077. Problematisch sind nur die von der USK ungetesteten Visual Novels, die pornografisch sind. Und halt das ledige Problem der indizierten Spiele. Aber DAS ist eine Baustelle der Publisher.

  • Man kann doch problemlos Spiele ab 18 Jahren auf Steam kaufen. Siehe Cyberpunk 2077. Problematisch sind nur die von der USK ungetesteten Visual Novels, die pornografisch sind. Und halt das ledige Problem der indizierten Spiele. Aber DAS ist eine Baustelle der Publisher.

    Genauso. Kann man nicht besser beschreiben! :)